Medizinforschungsgesetz: Aufschub für Globuli

Gesundheitsminister Lauterbach hat das neue Medizinforschungsgesetz vorgestellt. Die Abschaffung von Homöopathie als Kassenleistung vertagt er.

Homöopathische Globuli auf einem Tisch

Homöopathie versus Schulmedizin bleibt ein Streitpunkt Foto: Bernhard Classen/imago

BERLIN taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Mittwoch den neuen Entwurf zum Medizinforschungsgesetz vorgestellt. Zuvor war über das geplante Gesetz im Bundeskabinett beraten worden. Mit dem Medizinforschungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit dem Bundesumweltministerium den Standort Deutschland für Arzneimittelproduktion und -forschung stärken.

Um Deutschland wieder attraktiver für Pharmafirmen zu machen, sollen vor allem die Zulassung von Studien vereinfacht und beschleunigt sowie Bürokratie abgebaut werden. Einen ersten Entwurf des Gesetzes hatte Lauterbach bereits im Dezember als Teil einer großangelegten Pharma-Strategie vorgestellt.

Mit dem neuen Gesetz sollen Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Strahlenanwendungen zukünftig deutlich schneller ablaufen. Bisher seien Investitionen durch große Pharmafirmen in Deutschland „unglaublich unattraktiv“ gewesen, doch das werde sich mit dem neuen Gesetz ändern. So soll es bald möglich sein, eine deutschlandweite Studie in nur 26 Tagen zu prüfen und zu genehmigen.

Mit der Aussicht, dass mit dem Medizinforschungsgesetz mehr Pharma-Unternehmen in Deutschland investieren werden, verbindet Lauterbach auch einen wirtschaftspolitischen Vorteil und hofft auf neue Arbeitsplätze in der Pharma-Industrie. Auch die Forschung an Universitäten würde von der „enormen Beschleunigung“ profitieren, das Medizinforschungsgesetz sei ein Segen für die Universitäten. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands begrüßt die Verabschiedung des Gesetzentwurfs, es werde damit „ein positives Zeichen für den Forschungsstandort Deutschland gesetzt“.

Kritik an „geheimen Preisen“

Nach der Vorstellung des ersten Referentenentwurfs im Januar gab es von verschiedenen Landesärztekammern sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund harsche Kritik an der geplanten Einrichtung einer zentralen Bundesethikkommission, die an die Stelle der Ethik-Kommissionen der Länder treten sollte. Diese Kritik hat das Gesundheitsministerium zumindest teilweise berücksichtigt: Die einzelnen Ethik-Kommissionen der Länder sollen bestehen bleiben. Lauterbach betonte, man wolle weiterhin auf die erfahrenen Spezialisten aus den Ländern zurückgreifen.

Eine unabhängige „Spezialisierte Ethik-Kommission für besonders komplexe oder eilige Verfahren“ soll aber trotzdem eingerichtet werden. Kritik an mangelnder Unabhängigkeit einer solchen Kommission, deren Mitglieder unter anderem vom Gesundheitsminister berufen werden sollen, wies Lauterbach zurück, und verwies auf ein vergleichbares Vorgehen bei der Ständigen Impfkommission (Stiko).

Auch nach Überarbeitung des ersten Referentenentwurfs bleiben sogenannte „geheime Preise“ von Arzneimitteln ein großer Kritikpunkt am Medizinforschungsgesetz. Zukünftig sollen die Ergebnisse von Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen nicht mehr öffentlich gemacht werden. Solche „vertraulichen Erstattungsbeträge“ würden laut Kritikern zu Mehrkosten für Beitragszahler sowie zu bürokratischem Mehraufwand für Krankenhäuser und Krankenkassen führen.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die von Lauterbach angekündigte Streichung von homöopathischen Behandlungen als Kassenleistung nicht mehr im entsprechenden Gesetzentwurf enthalten ist. Der Minister verwies auf koalitionsinternen Diskussionsbedarf, bekräftigte aber seine Ablehnung von Homöopathie.

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