Kommentar Urteil zur Informationspflicht: Ein gutes Urteil für alle

Das Urteil des Bremer Verfassungsgerichts stärkt die Rechte der Abgeordneten – und das Informationsrecht aller.

Ist vors Bremer Verfassungsgericht gezogen: Jan Timke (BIW) Foto: Ingo Wagner/dpa

Auch wenn es bitter ist, ausgerechnet dem Rechtspopulisten Jan Timke recht geben zu müssen: Es war richtig, dass er vors Verfassungsgericht gezogen ist. Und er hat recht, wenn er sagt, dass die Informationspflicht des Senats gegenüber Oppositionsparteien allzu oft nicht so genau genommen wird.

Denn das knappe „Nein“ auf Timkes Anfrage nach möglichen Absprachen bezüglich der Genehmigung des OTB-Baus war kein Einzelfall. Oft werden Fragen aus der Opposition auf diese Art und Weise schnell und schroff abgebügelt. Wenn der Bürgerschaftspräsident meint, manche Fragen würden auch zu lang beantwortet, so hat er zwar durchaus recht – aber das gilt in der Regel nicht für Fragen unbeliebter Abgeordneter wie Timke. Hinzu kommt im speziellen Fall, dass die Antwort des Senats nicht nur in Timkes, sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen schalen Nachgeschmack hinterlässt, denn niemand wird je erfahren, ob seine Frage tatsächlich falsch verstanden oder ob sie vorsätzlich falsch beantwortet wurde.

Es ist gut, dass der Spielraum für das Entstehen solcher Missverständnisse künftig kleiner wird, dass es weniger Spielraum für Spekulationen und Interpretationen im Parlament geben soll. Das stärkt die Rechte aller Abgeordneten, die schließlich allesamt, ob’s einem nun passt oder nicht, gewählt worden sind. Und es stärkt nicht nur deren Informationsrecht, sondern auch das der Öffentlichkeit.

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