Bundesregierung zum Fall Deniz Yücel: „Unbefriedigende Situation“

Dass Deniz Yücel nicht mehr in Einzelhaft sitzt, bezeichnet Sprecher Seibert als kleinen Schritt. Die Regierung fordere aber weiterhin die Freilassung.

Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz

Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz Berlin (Archiv) Foto: Imago/Emmanuele Contini

BERLIN epd/dpa | Die Bundesregierung hat ihre Forderung bekräftigt, den in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel freizulassen. Die Verbesserungen seiner Haftumstände seien nur ein kleiner Schritt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.

Man nehme dies positiv zur Kenntnis, fordere aber weiterhin die Freilassung des Welt-Korrespondenten. Seibert zufolge hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der vergangenen Woche in einem Telefonat mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan erneut auf die „unbefriedigende Situation“ der deutschen Gefangenen hingewiesen.

Man sei erfreut, dass Yücel nicht mehr in Einzelhaft sei und mit Mithäftlingen in Kontakt treten könne, ergänzte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes. Dies sei eine gute Nachricht. Aber: „Wir arbeiten weiter daran, Deniz Yücel nach Hause zu holen.“ Den Angaben zufolge befinden sich noch neun deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft, denen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Putschversuch gemacht werden. Unter den Inhaftierten seien mindestens vier Doppelstaatler.

Yücels Anwalt hatte am Sonntag mitgeteilt, dass der Welt-Korrespondent nicht mehr in Einzelhaft sitze. Er sei zwar immer noch in einer Einzelzelle untergebracht, habe aber inzwischen Zugang zu einem Gefängnishof, den er sich mit einem ebenfalls inhaftierten türkischen Journalisten teile. Zunächst hatte Yücels Arbeitgeber, die Tageszeitung Die Welt, darüber berichtet. Bisher war dem 44-jährigen Yücel jeder Kontakt zu Mitgefangenen unmöglich.

Yücel, der die türkische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist seit Februar dieses Jahres in Haft. Ihm wird „Terrorpropaganda“ und „Aufwiegelung der Bevölkerung“ vorgeworfen. Eine Anklageschrift liegt bislang nicht vor. Nach türkischem Recht können Terrorverdächtige bis zu fünf Jahre lang in Untersuchungshaft bleiben. Yücel hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen seine Haftbedingungen eingereicht.

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