Berufliche Fortbildung: Ab August gibt's mehr Bafög

Die Regierung startet das Aufstiegs-Bafög für Menschen mit Ausbildung, die sich weiterbilden. Studis kriegen sieben Prozent mehr Geld.

Ein Frisör schneidet einem Kunden ein Euro-Zeichen in die Haare am Hinterkopf

Er will sich fortbilden? Der Staat gibt dafür künftig mehr Geld aus Foto: dpa

BER­LIN taz|Men­schen, die eine Aus­bil­dung ab­sol­viert haben und sich be­ruf­lich fort­bil­den, kön­nen ab 1. Au­gust auf bes­se­re staat­li­che Un­ter­stüt­zung zäh­len. Für das so­ge­nann­te Meis­ter-Bafög gel­ten hö­he­re Zu­schüs­se und Be­darfs­sät­ze. Und der Kreis der­je­ni­gen, die An­sprü­che an­mel­den dür­fen, wird grö­ßer.

So fließt Ver­mö­gen bis 45.000 Euro nicht in die Be­rech­nung ein, der Ba­sis­satz zum Le­bens­un­ter­halt steigt von 645 auf 708 Euro. Damit das alles nicht un­be­merkt bleibt, hat das Meis­ter-Bafög gleich ein neues Label er­hal­ten: Es heißt jetzt Auf­stiegs-Bafög. Die werbeträchtige Um­be­nen­nung ist durch­aus nach­voll­zieh­bar. Denn vom Auf­stiegs- alias Meis­ter-Bafög pro­fi­tie­ren eben nicht nur an­ge­hen­de Hand­werks­meis­ter, son­dern etwa auch die Fri­seu­rin, die schon einen Meis­ter hat und nun einen IHK-Lehr­gang zur Aus­bil­dungs­men­to­rin macht.

Dabei kann jeder, der eine Fort­bil­dung in Voll­zeit oder Teil­zeit macht, sich um die För­de­rung be­mü­hen – und zwar un­ab­hän­gig vom Alter und künf­tig sogar on­line. Im letz­ten Jahr nah­men 162.000 Men­schen diese staat­li­che Aus­bil­dungs­för­de­rung in An­spruch. Das waren we­ni­ger als in den Vor­jah­ren.

Der Bun­des­tag hatte im Fe­bru­ar die Re­form des Meis­ter-Bafögs be­schlos­sen. Besonders die Union hatte darauf gedrängt. Sie will so die be­ruf­li­che Bil­dung auf­wer­ten. „Wir wol­len mit at­trak­ti­ven För­der­be­din­gun­gen die guten Ar­gu­men­te für eine Kar­rie­re in der Be­rufs­bil­dung noch bes­ser ma­chen“, sagte Bun­des­bil­dungs­mi­nis­te­rin Jo­han­na Wanka (CDU) am Frei­tag.

Zahl der Azubis sinkt

Die Zahl der Men­schen, die nach der Schu­le eine Aus­bil­dung be­gin­nen, ist im ver­gan­ge­nen Jahr­zehnt be­stän­dig ge­fal­len, wäh­rend die der Stu­di­en­an­fän­ger immer wei­ter nach oben klet­ter­te. Die Zahl der neu ab­ge­schlos­se­nen Aus­bil­dungs­ver­trä­ge lag 2015 mit 517.000 nur noch knapp über der Stu­di­en­an­fän­ger­zahl von 505.000. Al­ler­dings zäh­len zu den Stu­di­en­an­fän­gern auch 85.000 Stu­die­ren­de, die aus dem Aus­land kamen.

Auch für Stu­die­ren­de gibt es zum Win­ter­se­mes­ter mehr Geld. Eben­falls ab 1. Au­gust tritt die Bafög-Re­form in Kraft und damit die erste Er­hö­hung seit 2010. Die vom Ein­kom­men der El­tern ab­hän­gi­gen Sätze stei­gen ge­ne­rell um 7 Pro­zent.

Stu­die­ren­de, die aus­wärts woh­nen, und An­spruch auf den Höchst­satz haben, be­kom­men mit einem geänderten Wohnzuschlag statt 670 Euro künf­tig 735 Euro. Durch eine An­he­bung der Ein­kom­mens­gren­zen, die fest­le­gen, bis wann die staat­li­che Stu­di­en­för­de­rung ge­zahlt wird, um eben­falls 7 Pro­zent wer­den vor­aus­sicht­lich mehr Men­schen in den Ge­nuss von Bafög kom­men.

Studienförderung wird Wahlkampfthema

2014 er­hiel­ten es knapp 925.000 junge Leute, dar­un­ter 30 Pro­zent Schü­ler. Auch die Zahl der Bafög-Ge­för­der­ten war in den letz­ten Jah­ren rück­läu­fig. Be­schlos­sen hatte die Ko­ali­ti­on die Bafög-Re­form schon 2014. Grüne und Linke hatten mehr­fach kri­ti­siert, dass die Er­hö­hung erst zwei Jahre spä­ter in Kraft tritt.

Feiern will der Hoch­schul­ex­per­te der Grü­nen, Kai Geh­ring, dennoch nicht. „Die BAföG-Än­de­run­gen kom­men spät und rei­chen bei wei­tem nicht, um das BAföG zu­kunfts­si­cher und den Zu­gang ins Stu­di­um ge­rech­ter zu ma­chen.“ Die Grü­nen for­dern eine Er­hö­hung der Be­darfs­sät­ze und Frei­be­trä­ge um je zehn Pro­zent und re­gel­mä­ßi­ge au­to­ma­ti­sche Er­hö­hun­gen statt Re­gie­rungs­will­kür.

Nach­dem je­doch der Bund das Bafög nun al­lein be­zahlt – 3,1 Mil­li­ar­den Euro waren es 2014 – dürf­ten For­de­run­gen nach einer Er­hö­hung künf­tig leich­ter durch­zu­set­zen sein, da sich nicht mehr 17 Be­tei­lig­te, also Bund und alle Länder, ei­ni­gen müs­sen. Stattdessen gäbe es nur noch einen Adres­sa­ten. Das heißt auch, dass die Stu­di­en­för­de­rung wohl stär­ker als bis­her Wahl­kampf­the­ma bei Bun­des­tags­wah­len sein wird.

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